Biofrontera AG beschließt Kapitalerhöhung

Pressemeldung der Firma Biofrontera AG

Der Vorstand der Biofrontera AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit EUR 11.740.486,00 um bis zu EUR 4.402.682,00 auf bis zu EUR 16.143.168,00 durch Ausgabe von bis zu 4.402.682 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) zu erhöhen („Kapitalerhöhung“).

Die Neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2012 gewinnberechtigt. Die Neuen Aktien werden bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 und ihrer Zulassung zum regulierten Markt, die binnen der gesetzlichen Frist, also binnen eines Jahres nach ihrer Ausgabe erfolgen wird, in einer gesonderten ISIN als „junge“ Aktien verbucht.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Handelbarkeit über die Börse in der ISIN DE0006046113 nicht möglich. Eine Übergangsnotierung in einer gesonderten ISIN im Freiverkehr ist von der Gesellschaft derzeit nicht vorgesehen. Die Aktionäre werden auf die mit der voraussichtlich eingeschränkten Handelbarkeit der Neuen Aktien verbundenen Risiken hingewiesen.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Lang & Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zum Nennwert von EUR 1,00 als geringstem Ausgabebetrag je Neuer Aktie zugelassen wird, verbunden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft bzw. Inhabern von Bezugsrechten im Verhältnis 8 : 3 entsprechend der Ausübung von Bezugsrechten zum Bezugspreis von EUR 2,60 je Neuer Aktie zu übertragen. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt am 8. März 2012. Denjenigen Aktionären, die Bezugsrechte ausüben, wird über die Lang & Schwarz Broker GmbH ein Mehrbezug angeboten („Mehrbezug“).

Die Gesellschaft hat ebenfalls heute mit einem der künftigen Bezugsberechtigten eine Vereinbarung über die Ausübung von Bezugsrechten und den Bezug von Neuen Aktien aus nicht-ausgeübten Bezugsrechten (Mehrbezug) abgeschlossen, die eine vollständige Platzierung der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis sicherstellen soll, unter der Bedingung, dass eine Mindestzuteilung von 2.017.896 Neuen Aktien zugunsten dieses künftigen Bezugsberechtigten erfolgt. Die Sicherstellung der vollständigen Platzierung entfällt, wenn im Rahmen des Bezugsrechts und des Mehrbezugsrechts die erforderliche Mindestzuteilung von 2.017.896 Neuer Aktien an den künftigen Bezugsberechtigten nicht möglich ist. Mit diesem künftigen Bezugsberechtigten wurde zudem vereinbart, dass er die Neuen Aktien grundsätzlich über einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten ab Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister halten wird.



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Mrz02

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