Erleichterte Gleichstellung ausländischer Berufsabschlüsse
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Möglichkeit der Anerkennung nach dem "Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz"
Weil die Frage fehlender Fachkräfte in der deutschen Wirtschaft immer dringlicher wird, wollen die Industrie- und Handelskammern (IHK) gegensteuern. Sie haben einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss gegründet: die „IHK Foreign Skills Approval“ (IHK FOSA). Sie wird zentral für 77 der 80 IHK’n ausländische Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen in IHK-Berufen prüfen und verbindlich feststellen.
Ziel ist es, die Integrationschancen ausländischer Mitbürger auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Mit dem neuen „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird.
Ob einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung sinnvoll ist oder nicht, hängt vom persönlichen Werdegang und den beruflichen Zielen ab. Eine vorherige individuelle Beratung ist daher dringend zu empfehlen.
Die IHK bietet eine Erstberatung zum Antrag an. Sie informiert über das gesamte Verfahren und berät bei der Einschätzung des deutschen Referenzberufes.
Antragsformulare erhalten die Anerkennungssuchenden bei der IHK Magdeburg www.magdeburg.ihk.de oder direkt über die IHK-FOSA-Hompage www.ihk-fosa.de.
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Apr26