Ad hoc: Biofrontera AG kündigt 8 % Wandelschuldverschreibung von 2005/2012
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Die Biofrontera AG hat im Jahr 2005 eine Wandelschuldverschreibung 2005/2012 begeben. Diese ist eingeteilt in 200.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen (ISIN: DE000A0E964; Wertpapierkennummer: A0E964) mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 100,00. Da die hierfür nötigen Voraussetzungen gegeben sind, hat die Biofrontera AG heute entschieden, die noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen gem. § 9 Abs. 5 der Anleihebedingungen zu kündigen. Auf die beabsichtigte Kündigung der ausstehenden Teilschuldverschreibungen hatte die Gesellschaft mehrfach, u.a. im Rahmen von zwei Umtauschangeboten für die Wandelschuldverschreibung 2005/2012 hingewiesen (vgl. Ad-hoc-Meldungen vom 7. Juni 2011 und vom 16. November 2011). Den Gläubigern der Wandelschuldverschreibung 2005/2012 war damals angeboten worden, ihre Teilschuldverschreibungen in die 5 %-Optionsanleihe 2011/2016 umzutauschen. In Folge der Kündigung wird die Wandelschuldverschreibung 2005/2012 vollständig getilgt. Aufgrund der nun möglichen Rückzahlung vor dem regulären Endfälligkeitstermin wird die Liquidität der Gesellschaft um rd. EUR 840.000,00 entlastet.
Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
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