Änderungen am Umwandlungssteuerrecht sind kontraproduktiv

Pressemeldung der Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Für die aus der Politik geforderten Änderungen des Umwandlungssteuergesetzes gibt es keinerlei Notwendigkeit. „Durch dieses Gesetz können sich Unternehmen rasch und ohne größere steuerliche Belastungen neu aufstellen“, unterstreicht Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstand von Ecovis, einer der führenden Mittelstandsberatungen in Deutschland. „Hier haben wir es nicht mit Steuerschlupflöchern, sondern mit akzeptablen Gestaltungsinstrumenten zu tun. Sie dürfen bewusst eingesetzt werden, um Unternehmen auf der Suche nach tragfähigen Strukturen mehr Handlungsspielraum zu geben.“

Die zum Teil heftige Kritik hatte sich an dem Weg entzündet, über den unlängst das Automobilgeschäft von Porsche in den Volkswagen-Konzern eingebracht wurde. Nachdem eine Verschmelzung wegen drohender Klagen der Anleger und möglicher Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe unmöglich schien und Tranchenlösungen über Put- und Call-Optionen zu hohe Steuerlasten erzeugt hätten, setzten beide Unternehmen auf Umstrukturierung der Besitzverhältnisse. Basis des Integrationsmodells waren – nach Konzernangaben – das 2006 neu formulierte Umwandlungssteuergesetz, der Ende 2011 veröffentlichte Umwandlungssteuererlass und verbindliche Auskünfte der zuständigen Finanzbehörden. Das Gesetz regelt die Steuerfolgen von Umwandlungen, die Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen vornehmen. Um im Endeffekt missbräuchliche Gestaltung zu vermeiden, sind Sperrfristen von maximal sieben Jahren verankert.

„Das Gesetz enthält vernünftige Regelungen, die nicht nur multinationalen Konzernen zugute kommen“, so Rüchardt. „Denn auch viele mittelständische Unternehmen brauchen solche Rechtsgrundlagen. Änderungen würden die wirtschaftlich notwendigen Anpassungsprozesse weitaus schwerer machen. Wohin das führen kann, lässt sich an der Situation in Griechenland, Portugal und Italien ablesen.“



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Jul12

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