Weitere Investitionen in Wohnraum
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IHK Bonn/Rhein-Sieg lehnt Zweckentfremdungssatzung ab
Nicht einverstanden ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg mit den Plänen von Teilen der Bonner Politik eine Zweckentfremdungssatzung gegen den Leerstand und die Umwandlung von Wohn- in Büroraum einzuführen. „Das ist ordnungspolitisch bedenklich und greift direkt in die Eigentumsrechte der Haus- und Wohnungseigentümer ein. Wir sollten mehr auf Gewerbefreiheit statt auf überbordende Satzungen und Regelungen setzen, die letztlich nur wieder zu mehr Bürokratie führen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Die geplante Zweckentfremdungssatzung werde die Wohnungsmarktproblematik in Bonn nicht lösen können. Hille: „Die Stadt Bonn wächst weiter und zieht insbesondere durch ihre wirtschaftlich gute Lage Fach- und Führungskräfte an. Deshalb müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, durch Neu- und Umbau den Bonner Wohnungsmarkt langfristig zu entlasten. Dies kann z. B. auch durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit geschehen.“
Der Bonner Immobilienmarkt erweise sich – so der IHK-Hauptgeschäftsführer – als vergleichsweise robust wie aktuelle Marktberichte zeigten. In einer von Zuzug geprägten Region sei es nachvollziehbar, dass eine erhöhte Nachfrage nach Wohnraum sich auch auf den Preis auswirke. Statt mit kommunalen Satzungen und Verboten zu reagieren, sei es die bessere Alternative, weitere Flächen für den Wohnraum – auch im Bereich der niederpreisigen Angebote – zügig auszuweisen und umzusetzen.
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Sep13