EEG-Umlage bereitet Unternehmen existenzielle Sorgen
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Industrieverband Massivumformung sieht Deutschland im internationalen Wettbewerb stark benachteiligt
Der Industrieverband Massivumformung kritisiert die Erhöhung der EEG-Umlage im Jahr 2013 scharf. Die Unternehmen zahlen seit Januar 5,277 Cent/KWh, ein Anstieg von 47 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das belastet jeden Arbeitsplatz der Branche im Jahr mit einem vollen durchschnittlichen Monatsgehalt.
„Eine Umlage für erneuerbare Energien in dieser Höhe kann nach Ansicht des Verbandes nicht von Unternehmen der Massivumformung geschultert werden“, sagt Dr. Theodor L. Tutmann, Geschäftsführer des Industrieverbandes Massivumformung. Die Unternehmen des Industrieverbands Massivumformung sind Teil der Wertschöpfungskette Stahl und müssen sich täglich im internationalen Wettbewerb behaupten. „Unsere Kunden kommen hauptsächlich aus der Automobilindustrie und wählen ihre Lieferanten im globalen Kontext aus. Vor diesem Hintergrund bereiten uns die Strompreiserhöhungen existenzielle Sorgen“, so Dr. Tutmann.
Er geht davon aus, dass die EEG-Umlage die deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt, zumal die Übertragungsnetzbetreiber für die Folgejahre weitere Erhöhungen der Umlage prognostizieren. Die unmittelbaren europäischen Wettbewerber, etwa in Frankreich, zahlen inklusive Steuern und Abgaben aktuell zirka 8 Cent/KWh für Strom, in Deutschland sind es seit 2013 zirka 14 Cent/KWh.
Die Entlastungsregeln des EEG für den industriellen Mittelstand betreffen 2013 nur rund 2.000 Unternehmen (das entspricht zirka 2 Prozent der Industriebetriebe). Auch 95 Prozent der Unternehmen der Massivumformung fallen 2013 nicht unter diese Regelung und sind somit von den massiven Erhöhungen betroffen.
„Wir stellen die grundsätzliche Entscheidung zur Energiewende nicht in Frage, aber dies kann und darf nicht zu Lasten der Industrie und der Arbeitsplätze in Deutschland gehen“, so Dr. Tutmann. Er fordert daher eine Entlastung der industriellen Stromverbraucher. Dies könne entweder über eine gestufte Absenkung der 14 Prozent Stromkosten an der Bruttowertschöpfung bei der bestehenden Entlastungsregel erfolgen oder über andere Finanzierungsformen der EEG-Umlage, etwa eine Steuerfinanzierung.
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