Anerkennung des Bundesamts für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle für Weiss Umwelttechnik Mitarbeiter

Pressemeldung der Firma Weiss Umwelttechnik GmbH

Florian Zebisch, Mitarbeiter der Weiss Umwelttechnik GmbH, wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle (BAFA) als „Sachkundiger für Klima-, Kälte- und Sorptionsanlagen“ anerkannt. Diese Anerkennung wird an Meister, Techniker oder Ingenieure mit fundierter Sachkunde des Kälteanlagenbauerhandwerks erteilt. Voraussetzung dafür sind mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung.

Es handelt sich bei der Anerkennung um einen Teil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung, das für höhere Energieeffizienz und eine Reduktion von Treibhausgasemissionen sorgen soll. Dazu gehört auch die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik. Zu diesem Bereich wurde die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen“ erlassen, durch die energiesparende Investitionen in bestehende und neue Klima- und Kälteanalagen gefördert werden.

Zu den Basisförderungen gehören Maßnahmen zur Sanierung von Bestandsanlagen, sowie die Errichtung von Neuanlagen. Außerdem werden Beratungsmaßnahmen, die Errichtung von Sorptionskälte- und sonstigen Klimaanalagen und Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanalagen vom Bundesamt gefördert.

Energieeffizienz ist eine hohe Priorität für viele Produkte der Weiss Umwelttechnik. Mit dieser Anerkennung ist Florian Zebisch jetzt berechtigt, für Projekte, bei denen Energieeinsparung eine Rolle spielt, Anträge auf Förderung durch das Bundesamt technisch zu begleiten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Weiss Umwelttechnik GmbH
Greizer Str. 41-49
35447 Reiskirchen
Telefon: +49 (6408) 84-0
Telefax: +49 (6408) 84-8710
http://www.wut.com

Ansprechpartner:
Kristina Eckwert
PR
+49 (6408) 84-6563



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Mai11

Comments are closed.