BG ETEM: Haushalt für 2019 beschlossen

Pressemeldung der Firma Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
BG ETEM: Haushalt für 2019 beschlossen


Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat am 5. Dezember in Berlin den Haushaltsplan der Berufsgenossenschaft für 2019 beschlossen. Der Plan sieht Ausgaben in Höhe von 1,473 Milliarden Euro vor. Davon entfällt mit insgesamt 949 Millionen Euro der Löwenanteil auf Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen. Davon werden unter anderem Ausgaben für die medizinische Heilbehandlung sowie für Renten und Verletztengeld bezahlt. 131 Millionen Euro werden 2019 in die Prävention investiert. Dazu zählen die Beratung und Aufsicht in den Mitgliedsunternehmen, Forschungsprojekte, Seminare und Informationsmedien.

„Prävention und ein gutes Management der Rehabilitation machen sich für unsere Mitgliedsbetriebe bezahlt“, erläutert Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. „Mit moderaten Ausgabensteigerungen von knapp zwei Prozent“, so Tichi, „damit liegen wir unter der allgemeinen Kostensteigerung im Gesundheitswesen mit fast fünf Prozent.“  

Zuvor hatte die Vertreterversammlung den Jahresabschluss für das zurückliegende Jahr  abgenommen. Die Mitgliedsunternehmen haben für 2017 insgesamt 1,298 Milliarden Euro aufgebracht.

Die Vertreterversammlung – das Parlament der BG ETEM

Die Vertreterversammlung ist wie alle Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft ehrenamtlich tätig und wird paritätisch gebildet. Bei der BG ETEM umfasst die Vertreterversammlung jeweils 30 Mitglieder auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften sowie Jahresrechnung und Haushaltsplan zu entscheiden. Die Vertreterversammlung tritt zwei Mal im Jahr zusammen. 



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Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.


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Dez05

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