BITKOM begrüßt Bericht des EU-Parlaments zum Urheberrecht

Pressemeldung der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

(pressebox) Berlin, 19.01.2015 –

Bericht benennt Schwachstellen und macht Vorschläge zur Modernisierung

Urheberrecht muss an die digitale Welt angepasst werden

Der Digitalverband BITKOM hat den Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zum Urheberrecht begrüßt. „Der Bericht macht konstruktive Vorschläge zur Modernisierung und Vereinheitlichung des Urheberrechts innerhalb der EU“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Reform des Urheberrechts nimmt endlich Fahrt auf.“ Das Urheberrecht müsse dringend an die Erfordernisse der digital vernetzten Welt angepasst werden. Das betreffe insbesondere Streaming-Dienste für Musik und Video sowie E-Books, aber auch die Nutzung von Inhalten in sozialen Medien. „Von einem harmonisierten Urheberrecht kann in der EU keine Rede sein“, sagte Rohleder. „Wir brauchen aber einheitliche Regelungen, damit sich innovative Dienste im Bereich der digitalen Medien europaweit schneller durchsetzen können und die Anbieter und Nutzer gleichermaßen Rechtssicherheit bekommen.“

Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf den zahlreichen Ausnahmen und Sondertatbeständen (Schrankenregelungen) des Urheberrechts, die künftig in allen Mitgliedsstaaten einheitlich gelten sollen. Positiv bewertet der BITKOM auch die Aussagen zum Thema Urheberrechtliche Abgaben. „Der Bericht erkennt die Probleme bei den Regelungen zu urheberrechtlichen Abgaben für Geräte an“, sagte Rohleder. Vorgeschlagen werden europaweit einheitliche und transparente Vorgaben. Rohleder: „Das ist ein erster Schritt, der aus unserer Sicht aber nicht ausreicht. Das Abgabensystem sollte überprüft und an die Erfordernisse der digitalen Welt angepasst werden.“

Aus Sicht der BITKOM sollte das Papier der im EU-Parlament zuständigen Berichterstatterin Julia Reda für den weiteren Prozess in der EU-Kommission wegweisend sein. EU-Kommissar Günther Oettinger hat angekündigt, spätestens im September konkrete Reformvorschläge für das Urheberrecht vorzulegen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27576-0
Telefax: +49 (30) 27576-400
http://www.bitkom.org

BITKOM vertritt mehr als 2.200 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.400 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlandsumsätze von 140 Milliarden Euro und stehen für Exporte von weiteren 50 Milliarden Euro. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, mehr als 200 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Hardware oder Consumer Electronics her, sind im Bereich der digitalen Medien oder der Netzwirtschaft tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 76 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, 10 Prozent kommen aus Europa, 9 Prozent aus den USA und 5 Prozent aus anderen Regionen. BITKOM setzt sich insbesondere für eine innovative Wirtschaftspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Jan19

Comments are closed.