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Fachanwalt für Familienrecht ab sofort in neuen Räumen in Wiesbaden und mit neuer Website (www.rae-krapp.de)
Pressemeldung der Firma Rechtsanwaltskanzlei KRAPP
Johannes Krapp, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, hat mit seiner Kanzlei neue Räume in der Hagenauer Straße 47 in Wiesbaden bezogen. Gleichzeitig präsentiert er seine Beratungsleistungen, sein Team und seine Kooperationen mit weiteren Anwälten auf seiner neuen Website www.rae-krapp.de.
Gemeinsam mit seinem Team, betreut Rechtsanwalt Johannes Krapp seine Mandanten nun von seiner neuen Kanzlei in Wiesbaden-Biebrich aus und bietet auch von dort kompetente juristische Beratung und Unterstützung. Als Fachanwalt für Familienrecht spezialisiert, ist er ein sehr erfahrener Partner in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören insbesondere:
• Ehescheidung und Versorgungsausgleich
• Ehevertrag und Scheidungsfolgevereinbarung
• Sorgerecht
• Umgangsrecht
• Unterhalt
• Vaterschaft
• Zugewinnausgleich
Aber auch die Beratungsschwerpunkte Arbeitsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht gehören zu seinen Kompetenzfeldern. Als Kooperationspartner des Bundesverbandes freier Kfz-Händler berät Krapp zudem Angehörige dieses Verbandes und vertritt diese vor Gericht. Darüber hinaus hat seine Kanzlei langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Verkehrsunfällen und der Durchsetzung der Ansprüche Unfallgeschädigter.
Johannes Krapp erhielt im Jahr 2000 die Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht. Neben Scheidungen, Unterhalts- und Zugewinnverfahren, beschäftigt er sich seit Jahren intensiv mit den Fragen der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung und des Versorgungsausgleichs, sowie in den Bereichen des Arzthaftungsrechts und des Stiftungsrechts.
Zu den Mandanten seiner Kanzlei zählen sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen, die in deutscher, als auch in englischer Sprache vertreten werden.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Rechtsanwaltskanzlei KRAPP
Hagenauerstraße 47
65203 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 949-1800
Telefax: +49 (611) 949180-18
http://www.rae-krapp.deJohannes Krapp: Kompetenz seit über 20 Jahren
Geboren im Jahr 1966, studierte ich nach dem Abitur von 1985 bis 1990 Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität zu Mainz, wo ich 1990 das 1. juristische Staatsexamen ablegte. Ich wurde im Rahmen des Referendariats sowohl an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer als auch bei der EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments in Brüssel und Straßburg ausgebildet. Nach dem Assessor Examen 1993 wurde ich im gleichen Jahr zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 2000 folgte die Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht.
Neben Scheidungen, Unterhalts- und Zugewinnverfahren, in denen ich auf die Erfahrung aus mehreren tausend, zur Zufriedenheit meiner Mandanten geführten Verfahren zurückgreifen kann, beschäftige ich mich seit Jahren intensiv mit den Fragen der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung und des Versorgungsausgleichs. Kindschaftsbezogene Verfahren sowie die rechtliche Auseinandersetzung vormaliger nichtehelicher Lebensgemeinschaften werden mir ebenso übertragen wie die Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen. Regelmäßig begleite ich die Gestaltung und Umsetzung der Nachlassplanung meiner Mandanten, beispielsweise in Erbverträgen, und betreue erbrechtliche Mandate gerichtlich wie außergerichtlich.
Rechtsanwalt Krapp
Meine langjährige Erfahrung qualifiziert mich auch zur Vertretung unserer Mandanten beispielsweise in den Bereichen des Arzthaftungsrechts. Schließlich betreue ich neben allgemein-zivilrechtlichen Mandaten auch ausgewählte strafrechtliche und arzthaftungsrechtliche Verfahren.
Ich vertrete sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Als Kooperationspartner des Bundesverbandes Freier KFZ-Händler bin ich regelmäßig für Angehörige des Bundesverbandes im Rhein-Main-Gebiet außergerichtlich und gerichtlich tätig.
Aufgrund meiner bestehenden jahrelangen Vorstandstätigkeit in einer rheinland-pfälzischen Stiftung verfüge ich über hervorragende Kompetenz im Bereich des Stiftungsrechts.
Ich vertrete Sie sowohl in deutscher, als auch verhandlungssicher in englischer Sprache.
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