Cohausz & Florack ernennt zwei neue Gesellschafter

Personelle Verstärkung durch Hendrik Bücker und Jan Ackermann

Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Cohausz & Florack (C&F) wird sein Gesellschafterteam zum 1.1.2017 um zwei erfahrene Patentanwälte erweitern: Hendrik Bücker und Jan Ackermann sind zu Partnern ernannt worden. Damit stehen nun 19 erfahrene Persönlichkeiten an der Spitze der Sozietät.

Hendrik Bücker hat sich in seinem Studium der Elektrotechnik an der Ruhr-Universität Bochum auf die Bereiche Nachrichten- und Medizintechnik spezialisiert. Nach seiner Ausbildung bei C&F ist er 2010 als Patentanwalt in die Kanzlei eingestiegen. Der 38-Jährige befasst sich vor allem mit Schutzrechtsfragen aus den Bereichen Nachrichtentechnik, Medizintechnik, Software und regenerative Energietechnik.

Jan Ackermann hat nach seinem Maschinenbaustudium mit dem Schwerpunkt Kraftfahrwesen an der RWTH Aachen seine Ausbildung zum Patentanwalt bei C&F absolviert. Seit 2012 ist er für C&F in dieser Funktion tätig. Der 36-Jährige verfügt über besondere Expertise im Bereich Fahrzeugtechnik. Weitere Schwerpunkte liegen in den Bereichen allgemeiner Maschinenbau, Kraft- und Arbeitsmaschinen, Maschinenelemente und Fertigungstechnik.

„Mit Hendrik Bücker und Jan Ackermann haben wir nun zwei weitere Partner an Bord, die unsere Kanzlei schon seit ein paar Jahren begleiten und die sie mit ihrer Persönlichkeit und ihrer Expertise entscheidend mitgeprägt haben“, sagt C&F-Partner Andreas Thielmann. Aber auch beim Nachwuchs setzt die Kanzlei auf Verstärkung: Bis Juni 2017 werden fünf weitere Hochschulabsolventen ihre Ausbildung zum Patentanwalt bei C&F beginnen. Die Düsseldorfer Sozietät vergrößert die Zahl ihrer Kandidaten damit auf insgesamt sechzehn. „Wir freuen uns, dass wir auch viele junge Menschen für den Beruf des Patentanwalts begeistern“, so Thielmann weiter. „Die Erfahrung zeigt, dass viele von ihnen ihren Berufsweg bei uns erfolgreich fortsetzen können und wollen.“



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Dateianlagen:
    • Die neuen Partner: Hendrik Bücker und Jan Ackermann
Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen. www.cohausz-florack.de


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Dez07

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