IHK senkt Mitgliedsbeiträge für 2018

Vollversammlung fasst Beschluss

Pressemeldung der Firma IHK Bonn/Rhein-Sieg

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hat die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2018 leicht gesenkt. Die Wirtschaftssatzung 2018  geht in der Hochrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung 2017 von einem ungeplanten Bilanzgewinn in Höhe von 225.600 Euro aus. Für 2018 ist eine Beitragssenkung gegenüber der Hochrechnung in Höhe von 330.000 Euro geplant. Diese wird durch eine Senkung des Umlagesatzes von 0,25 auf 0,24 Prozent des Gewerbeertrages und eine durchschnittliche Senkung der Grundbeiträge um drei Prozent erreicht. „Wir haben bereits Anfang des Jahres 2017 Beitragssenkungen als kurz- und mittelfristiges Ziel angekündigt und sind zufrieden, nunmehr einen ersten kleinen Schritt dahin gehen zu können. Durch bereits eingeleitete strukturelle Änderungen sollten in den nächsten Jahren weitere Beitragssenkungen möglich sein“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen. Die Beitragssenkung wird durch den vorgetragenen Bilanzgewinn und die Entnahme aus Rücklagen ausgeglichen.

IHK-zugehörige Unternehmen, die nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, sind vom Beitrag befreit, wenn ihr Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt. Das gilt auch vor Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2013 gegründet wurden und deren Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Jahres-Grundbeiträge für Kleingewerbetreibende liegen zwischen 44 und 388 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen zwischen 223 und für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern 50.000 Euro. „Die Selbstverwaltung der Wirtschaft folgt dem Solidaritätsprinzip, starke Schultern leisten mehr“, erläutert Hagen: „Eine starke und schlagkräftige Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft bedingt aber auch das Bereitstellen entsprechender finanzieller Mittel für Personal und Sachmittel, die den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen haben.“

 



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Nov22

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