Coronavirus – Hinweise für Fremdfirmen/Besucher

Pressemeldung der Firma KNIPEX-WERK C. Gustav Putsch KG

Der Gesundheitsschutz aller Personen im Werk ist für uns besonders wichtig, egal ob Mitarbeiter, Leiharbeiter, Fremdfirmenmitarbeiter oder Besucher. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, müssen sich alle Personen im Werk an folgende Regeln halten:

Testpflicht:

Besucher und Fremdfirmenmitarbeiter müssen bei erstmaligem Betreten des Werkes und danach mindesten wöchentlich ein negatives Ergebnis eines PoC-Schnelltests oder PCR-Tests vorzeigen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Selbsttest gilt nicht.

Zutrittsverbot / Mitteilungspflicht:

Zutrittsverbot: wenn Sie in einem außerdeutschen Risikogebiet waren, dürfen Sie das Werk erst betreten, wenn Sie einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest) nachweisen können, der frühestens am 4. Tag nach der Einreise nach Deutschland gemacht wird.

Teilen Sie uns vor der Ankunft bei KNIPEX mit, wenn Sie in den letzten 14 Tagen zuvor:

• Aufenthalt (>24Std, mind. 1 Übernachtung) in einem außerdeutschen Risikogebiet hatten (siehe RKI):

o www.rki.de/…

• Symptome hatten oder haben, die auf Corona hindeuten könnten:

o trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Lungenentzündung

• Kontakt zu positiv getesteten Personen bzw. offiziellen Verdachtspersonen hatten

Teilen Sie uns bitte auch in den 14 Tagen nach dem Verlassen des Werks mit, wenn Sie Symptome bekommen oder Umstände bekannt werden, die zum Schutz der KNIPEX-Mitarbeiter wichtig sind.

Kontakte zu anderen Personen:

• betriebsbedingte unbedingt erforderliche Kontakte: immer mit mind. 1,5m Abstand und beiderseitigem Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz* oder FFP2-Masken*

• nicht unbedingt notwendige Kontakte: müssen unterlassen werden

Hygieneregeln (im Betrieb und in der Freizeit)

• Handhygiene: keine Hände schütteln, Hände regelmäßig und gründlich (mind.20 Sekunden) mit Seife waschen

• Infektionsweg über Mund, Nase, Augen: Hände vom Gesicht fern halten

• Husten-/Nieshygiene: in ein Einmal-Papiertaschentuch oder die Armbeuge

• Desinfektionsmittelspender stehen an diversen Stellen im Betrieb bereit

• Handläufe/Türklinken: werden täglich gereinigt und sollten möglichst mit sauberen Händen benutzt werden, keine Handschuhe verwenden

Bei KNIPEX reagieren wir auf die Entwicklung in der Region und kennzeichnen die aktuell geltenden Regeln am Werkseingang und im Werk. Diese sind beim Arbeiten und in Pausen einzuhalten. Mögliche Kennzeichnungen:

• Abstandspflicht: möglichst immer >1,5m Abstand halten (gilt grundsätzlich und unabhängig von einer Maskenpflicht)

• Maskenpflicht: medizinischer Mund-Nasen-Schutz* oder FFP2-Masken* im gesamten Werk (Innen- und Außenbereiche)

• Maskengebot bei <1,5m Abstand: in Zeiten, in denen keine Maskenpflicht gilt, muss eine MNB benutzt werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann • Kantine: gesonderten Aushang mit den Kantinenregeln beachten • Raucherbereiche: >5m Abstand halten, da keine MNB beim Rauchen

* gem. SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung vom 26.01.2021 dürfen bis 25. Mai 2021 ausschließlich medizinische Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Masken benutzt werden. Mund-Nase-Bedeckung ist durch die Fremdfirmen selbst mitzubringen. Wenn nicht möglich, bitte Ihren KNIPEX-Ansprechpartner kontaktieren, der kann über die Abteilung Arbeitssicherheit ggf. welche bekommen (je nach Verfügbarkeit)

Fremdfirmen-Info zur Corona-Pandemie, gültig ab 29.03.2021



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
KNIPEX-WERK C. Gustav Putsch KG
Oberkamper Str. 13
42349 Wuppertal
Telefon: +49 (202) 4794-0
Telefax: +49 (202) 477494
http://www.knipex.com

Ansprechpartner:
Petra Boddenberg
Projekteinkäuferin/Einkauf
+49 (202) 4794-3919



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Mrz29

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