Gabriel begrüßt neue Regeln im Rahmen der Beihilferechtsmodernisierung

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Europäische Kommission hat heute weitere Regelwerke auf dem Gebiet des EU-Beihilferechts angenommen. Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die Überarbeitung dieser wichtigen Regelwerke stellt einen weiteren Schritt zur Vollendung der Beihilferechtsmodernisierungsinitiative der Europäischen Kommission dar. Damit haben wir nun verlässliche Grundlagen für die künftige Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission in für die deutsche Wirtschaft zentralen Förderbereichen.“

Die neuen Regeln werden am 1. Juli 2014 in Kraft treten, bis dahin gelten die aktuellen Regelungen fort. Die Bundesregierung hatte sich in enger Abstimmung mit den Ländern intensiv und konstruktiv in die Diskussions- und Verhandlungsprozesse in Brüssel eingebracht. Es handelt sich um die Neufassung des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation und die reformierte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.

Diese sind in Deutschland wichtige Rechtsgrundlagen für eine Vielzahl von Förderungen auf Bund-, Länder- und Kommunalebene; insofern ist ihre Weiterentwicklung grundsätzlich zu begrüßen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfekontrollpolitik federführend und vertritt die Bundesrepublik Deutschland in den meisten beihilferechtlichen Verfahren bei der Europäischen Kommission.



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Mai21

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